Allgemeine Geschäftsbedingungen
ARTIKEL 1: DEFINITIONEN
1.1 Standort
Der Anbieter, in diesem Fall Postillion Hotels BV und/oder dessen angeschlossene juristische Personen, nämlich Postillion Hotel Amersfoort Veluwemeer, Postillion Hotel Arnhem, Postillion Hotel Deventer, Postillion Hotel Dordrecht, Postillion Hotel Utrecht Bunnik, Postillion Convention Centre WTC Rotterdam, Postillion Hotel Amsterdam, Postillion Hotel Amsterdam und Postillion Convention Centre Amsterdam, die Tagungs- oder Konferenzunterkünfte und/oder zusätzliche Dienstleistungen und/oder Hotelzimmer (10 oder mehr) und/oder einzelne Hotelzimmer bereitstellt, wird im Folgenden als „STANDORT“ bezeichnet.
1.2 Kunde
Die (juristische) Person, die mit dem STANDORT einen Vertrag über Tagungs- oder Konferenzunterkünfte und/oder zusätzliche Dienstleistungen und/oder Hotelzimmer (10 oder mehr) abgeschlossen hat, wird im Folgenden als „KUNDE“ bezeichnet.
1.3 Gast
Die (juristische) Person, die mit dem STANDORT einen Vertrag über einzelne Hotelzimmer bis zu maximal neun pro Reservierung abgeschlossen hat, wird im Folgenden als „GAST“ bezeichnet.
1.4 Reservierungswert
Der Reservierungswert ist die festgelegte Gesamtsumme der Gebühren für die Bereitstellung von Tagungs- oder Konferenzunterkünften und/oder der zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich der Produkte und/oder Dienstleistungen, die von Dritten bezogen werden, und/oder der bereitzustellenden Hotelzimmer (10 oder mehr) und/oder einzelner Hotelzimmer.
1.5 Partnerschaftsvereinbarung
Eine Partnerschaftsvereinbarung ist ein Rahmenvertrag für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem STANDORT und dem KUNDEN, der alle einzelnen (Teil-) Vereinbarungen umfasst, die von ihnen abgeschlossen werden, und auf die die Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarung immer anwendbar sind.
1.6 Steuern
Das Angebot und/oder die Vereinbarung zeigt, ob die Preise die Mehrwertsteuer (MwSt.) enthalten oder nicht. Zudem wird die Aufenthaltssteuer, sofern anwendbar, ausdrücklich erwähnt. Aus der Qualifizierung in diesem Angebot und/oder dieser Vereinbarung können keine Rechte abgeleitet werden, ob die berechnete MwSt. abzugsfähig ist oder nicht.
1.7 Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf diese Bedingungen.
Artikel 2: ANWENDBARKEIT
2.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Partnerschaftsvereinbarungen und (Teil-) Vereinbarungen, die zwischen dem STANDORT und/oder dem KUNDEN und/oder dem GAST bezüglich der Bereitstellung von Tagungs- oder Konferenzunterkünften und/oder der zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich der von Dritten erbrachten Dienstleistungen, der zu erwerbenden Produkte und/oder Dienstleistungen, und/oder der Bereitstellung von Hotelzimmern (10 oder mehr) und/oder einzelner Hotelzimmer, oder der Nutzung eines der Dienstleistungen oder Produkte des STANDORTS abgeschlossen werden.
2.2 Partnerschaftsbedingungen
Falls die spezifischen Partnerschaftsbedingungen, die in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt sind, abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, haben die spezifischen Partnerschaftsbedingungen Vorrang.
2.3 Datenschutzerklärung
Bei der Nutzung der Dienstleistungen des STANDORTS, dem Versenden einer Informationsanfrage, der Anmeldung für einen Newsletter, der Teilnahme an einer Aktion, der Nutzung unserer digitalen Dienstleistungen, der Bewerbung um einen Job oder der sonstigen Kontaktaufnahme mit dem STANDORT werden die bereitgestellten personenbezogenen Daten erfasst und gespeichert. Der STANDORT erfüllt die Anforderungen der DSGVO. Weitere Informationen zu den personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
2.4 Ausschluss
Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Bedingungen des KUNDEN wird ausdrücklich abgelehnt und ausgeschlossen, es sei denn, der STANDORT stimmt ausdrücklich schriftlich (Teilen) dieser letztgenannten Bedingungen in der betreffenden Vereinbarung zu.
2.5 Optionszeitraum
Der STANDORT kann dem KUNDEN die Möglichkeit geben, die Reservierung der Tagungs- oder Konferenzunterkunft und/oder zusätzlicher Dienstleistungen und/oder Hotelzimmer (10 oder mehr) innerhalb eines von dem STANDORT festzulegenden Zeitraums (im Folgenden als „Optionszeitraum“ bezeichnet) ohne Kosten zu widerrufen.
2.6 Verkürzung Des Optionszeitraums
Der STANDORT kann den (verbleibenden) Optionszeitraum auf 24 Stunden verkürzen, indem er den KUNDEN benachrichtigt. In allen Fällen kann der STANDORT den Optionszeitraum sofort beenden, in welchem Fall keine Vereinbarung zustande kommt. In letzterem Fall wird der STANDORT dies tun, während er gleichzeitig eine vergleichbare Tagungs- oder Konferenzunterkunft und/oder zusätzliche Dienstleistungen und/oder Hotelzimmer (10 oder mehr) anbietet, wobei der ursprüngliche Optionszeitraum, oder zumindest der verbleibende Teil, angeboten und genutzt wird.
Artikel 3: ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG
3.1 Vereinbarung
Eine Vereinbarung, wie auch immer sie bezeichnet wird, kommt nur nach ausdrücklicher Annahme durch den STANDORT zustande. Diese ausdrückliche Annahme ergibt sich aus einer schriftlichen Bestätigung des STANDORTS oder aus der Tatsache, dass er die Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ausführt. Die Verpflichtungen des STANDORTS gehen niemals über die schriftlich bestätigten hinaus.
3.2 (Teil-) Vereinbarung
Eine Vereinbarung zwischen dem STANDORT und dem KUNDEN kann in Teilen abgeschlossen werden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind in der (Teil-) Vereinbarung festgelegt. Die (Teil-) Vereinbarung kommt zustande, wenn das zwischen den Parteien Vereinbarte schriftlich vom STANDORT bestätigt und an den KUNDEN gesendet wird. Im Falle, dass die zusätzlichen Dienstleistungen in einem Anhang beschrieben sind, wird der Anhang ab dem Zeitpunkt der Zusendung als Bestandteil der Vereinbarung betrachtet.
3.3 Änderungen Und Anpassungen
Änderungen oder Ergänzungen zum Inhalt der Vereinbarung, einschließlich der anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind nur wirksam, wenn sie zwischen dem STANDORT und dem KUNDEN schriftlich festgehalten und vereinbart wurden.
3.4 Aussteller Und Andere Teilnehmer
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern und soweit anwendbar, auch für Aussteller und andere Teilnehmer des KUNDEN. Der KUNDE ist verpflichtet, seine Aussteller schriftlich über die entsprechenden Bestimmungen dieser Bedingungen zu informieren und diese anzuwenden. Der KUNDE bleibt dem STANDORT gegenüber jederzeit voll verantwortlich und auch (gesamtschuldnerisch) haftbar für die (ordnungsgemäße) Einhaltung dieser Bedingungen durch Aussteller und andere Teilnehmer. Der KUNDE stellt den STANDORT von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der Vereinbarung und/oder dieser Bedingungen durch den KUNDEN, Aussteller und andere Teilnehmer resultieren.
Artikel 4: ZAHLUNGEN
4.1 Reservierungen
Reservierungen mit einem Wert unter 1.000,00 € (eintausend Euro) müssen sofort bei Ankunft im STANDORT bezahlt werden.
4.2 Anzahlung
Reservierungen mit einem Wert von 1.000,00 € (eintausend Euro) oder mehr müssen im Voraus bezahlt werden. Im Falle einer Vorauszahlung muss diese gemäß folgendem Zeitplan erfolgen:
- Nach Abschluss einer Vereinbarung muss der KUNDE 10% des Reservierungswerts bezahlen.
- Der KUNDE muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50% des Reservierungswerts bezahlt haben.
- Der KUNDE muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung 100% des Reservierungswerts bezahlt haben.
- Abweichende Fristen von den oben genannten Bedingungen können ebenfalls verwendet und im Angebot und/oder in der Buchungsbestätigung festgehalten werden.
4.3 Zusätzliche Kosten vor Ort
Bei Ankunft im STANDORT kann der KUNDE nach einer Kreditkarte gefragt werden, um zusätzliche Kosten zu garantieren. Wenn die Zahlung mit dieser Kreditkarte erfolgt, wird das Geld sofort zum Zeitpunkt der Zahlung abgebucht.
4.4 Bargeldlose Zahlungen
Unsere Hotels und Kongresszentren sind bargeldlos, was bedeutet, dass Sie nicht bar bezahlen können. Es können nur Debit- oder Kreditkarten verwendet werden.
4.5. Zahlungen Nachträglich per Rechnung und Zahlungsbedingungen
Eine nachträgliche Zahlung per Rechnung ist nur möglich, wenn eine Partnerschaftsvereinbarung (1.5) vorliegt. Die Zahlung des Reservierungswerts, zuzüglich anderer entstandener Kosten, muss innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgen. Wenn keine Fristen vereinbart wurden, muss die Zahlung spätestens 14 (vierzehn) Tage nach dem Rechnungsdatum erfolgen.
4.6 Zahlungsverzug
Wenn der Zahlungszeitplan nicht eingehalten wird, ist der STANDORT berechtigt, die Vereinbarung nach eigenem Ermessen sofort auszusetzen oder zu kündigen und dem KUNDEN den Zugang zur Tagungs- oder Konferenzunterkunft und/oder zu zusätzlichen Dienstleistungen und/oder Hotelzimmern zu verweigern. Wird die Vereinbarung vom STANDORT gekündigt, schuldet der KUNDE dem STANDORT Stornokosten gemäß den nachstehenden Stornobestimmungen. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist schuldet der KUNDE dem STANDORT Zinsen in Höhe von 2% pro Monat auf den fälligen Betrag ohne weitere Mahnung, mindestens jedoch 113,45 € pro Kalendermonat oder einen Teil davon. Alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Inkassokosten, die dem STANDORT entstehen, trägt ebenfalls der KUNDE, mindestens jedoch 15% des ausstehenden Betrags.
Artikel 5: STORNIERUNGEN UND/ODER ÄNDERUNGEN
5.1 Stornierungen
Der KUNDE hat das Recht, die Vereinbarung hinsichtlich der Tagungs- oder Konferenzunterkünfte und/oder zusätzlichen Dienstleistungen und/oder Hotelzimmer (10 oder mehr) zu kündigen (stornieren). Die vollständige oder teilweise Stornierung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Änderung der Teilnehmerzahl) der Vereinbarung durch den KUNDEN muss schriftlich erfolgen. Die Ermittlung der Stornokosten basiert auf dem Datum des Eingangs der schriftlichen Bestätigung beim STANDORT. Der KUNDE schuldet dem STANDORT keine Kosten, wenn die Kündigung erfolgt:
a. mehr als 90 Tage vor dem Buchungsdatum.
b. 61 bis 90 Tage vor dem Buchungsdatum, 25% des Reservierungswerts.
c. 31 bis 60 Tage vor dem Buchungsdatum, 50% des Reservierungswerts.
d. 15 bis 30 Tage vor dem Buchungsdatum, 75% des Reservierungswerts.
e. 14 bis 0 Tage vor dem Buchungsdatum, 100% des Reservierungswerts.
Der KUNDE hat das Recht, bis zu 2% der Teilnehmerzahl bis zu 24 Stunden vor dem Abholtermin (Beginn) kostenfrei zu stornieren.
5.2 Stornierungen einzelner Hotelzimmer
Der GAST hat das Recht, individuell gebuchte Hotelzimmer (bis zu 9 Zimmer pro Reservierung) zu stornieren. Eine vollständige oder teilweise Stornierung der Vereinbarung durch den GAST muss schriftlich erfolgen. Dies kann bis zu 24 Stunden vor der Ankunft kostenfrei erfolgen, sofern nicht anders vereinbart und schriftlich bei der Buchung des Hotelzimmers bestätigt. Innerhalb von 24 Stunden schuldet der GAST dem STANDORT den Reservierungswert der ersten Übernachtung des gebuchten Aufenthalts. Nicht garantierte Hotelzimmer werden bis 16:00 Uhr am Ankunftstag gehalten.
5.3 No Show
Wenn der GAST oder der Gast des KUNDEN nicht erscheint, wird das Hotelzimmer am nächsten Tag um 2:00 Uhr freigegeben, und der Reservierungswert der ersten Übernachtung wird dem GAST oder KUNDEN in Rechnung gestellt.
5.4 Kosten für Dritte
Wenn der KUNDE eine Vereinbarung ganz oder teilweise storniert und der STANDORT auf Kosten des KUNDEN Personal, Dienstleistungen oder Waren von Dritten für die Durchführung der Vereinbarung beschafft oder temporäres Personal durch den STANDORT beschäftigt wird, haftet der KUNDE für die Stornokosten zusätzlich zu den durch die Stornierung fälligen Beträgen oder zur Zahlung von Entschädigungen oder anderen Beträgen (wie Löhne), die der STANDORT diesen Dritten schuldet.
Artikel 6: HÖHERE GEWALT
6.1
Höhere Gewalt seitens des STANDORTS bedeutet jede Umstände, die unabhängig vom Willen des STANDORTS in der Vereinbarung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen Vereinbarungen, die damit verbunden sind oder sich daraus ergeben – auch wenn dies bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhergesehen werden konnte – die Erfüllung der Vereinbarung dauerhaft oder vorübergehend verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Streik, Feuer und andere schwere Störungen im Geschäft des STANDORTS sowie die Unmöglichkeit, die Vereinbarung aufgrund von Mängeln der Personen und/oder Gegenstände, die der STANDORT zur Durchführung der Vereinbarung engagiert hat, zu erfüllen. Wenn die Durchführung der Vereinbarung durch höhere Gewalt verhindert wird, ist der STANDORT berechtigt, ohne gerichtliche Intervention entweder die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen oder die Vereinbarung ganz oder teilweise zu lösen, ohne verpflichtet zu sein, eine Entschädigung zu zahlen.
6.2
Der KUNDE kann in jedem Fall keine höhere Gewalt geltend machen, wenn wichtige Referenten, Trainer und/oder Vorsitzende nicht erscheinen, die Anzahl der Besucher oder Teilnehmer sehr enttäuschend ist, die notwendigen Genehmigungen nicht erlangt werden oder ähnliche Umstände eintreten. Der KUNDE muss eine Versicherung abschließen, die solche Risiken abdeckt.
Artikel 7: WÄHREND DES KAUFS DER VEREINBARUNG
7.1 Ausrüstung usw.
Wenn der KUNDE im Rahmen der Vereinbarung beispielsweise audiovisuelle Geräte, Stände, Beleuchtung, Dekoration und Setstücke, Computer, Verkabelung usw. (im Folgenden „Ausrüstung“) verwenden möchte, werden diese vom STANDORT so weit wie möglich und sofern nicht anders vereinbart bereitgestellt. Sie gelten als zusätzliche Dienstleistung und sind in der Vereinbarung enthalten. Das Mitbringen eigener Ausrüstung oder Ausrüstung von Dritten sowie die selbstständige Bedienung von Ausrüstung oder die Bedienung von Ausrüstung durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des STANDORTS; andernfalls ist dies nicht gestattet. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der STANDORT nicht für Schäden, die aus der (Nicht-) Bedienung und/oder Nutzung und/oder Bedienung von von ihm zur Verfügung gestellter Ausrüstung entstehen, die durch oder im Auftrag des STANDORTS betrieben wird. Der STANDORT haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung und/oder Bedienung von Ausrüstung resultieren, die nicht von ihm zur Verfügung gestellt wurde.
7.2 Vermietung anderer Räume
Der STANDORT hat das Recht, dem KUNDEN einen vergleichbaren Tagungs- oder Konferenzraum zur Verfügung zu stellen, der von dem gemäß der Vereinbarung bereitgestellten abweicht.
7.3 Catering
Der KUNDE ist verpflichtet, (Dienstleistungen in Bezug auf) Speisen und Getränke (Catering) vom STANDORT oder von einem vom STANDORT zu benennenden Dritten zu beziehen. Jede andere Form der Verpflegung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des STANDORTS.
7.4 Untervermietung
Der KUNDE ist nicht berechtigt, (irgend einen Teil des) gemieteten Objekts an Dritte unterzuvermieten oder für einen anderen Zweck zu nutzen, als der zuvor dem STANDORT angekündigte.
7.5 Genehmigungen
Alle mit der Vereinbarung/Tagung verbundenen Genehmigungen müssen vom KUNDEN beantragt, erlangt und eingereicht werden. Der KUNDE trägt die Kosten für die Beantragung und/oder den Erhalt der Genehmigungen. Der KUNDE stellt den STANDORT von Ansprüchen Dritter frei.
7.6 Aufführungsrechte
Der KUNDE ist verantwortlich für die Beschaffung von Aufführungsrechten und die Zahlung aller damit verbundenen und verbundenen Kosten. Der KUNDE stellt den STANDORT von Ansprüchen Dritter frei.
7.7 Mietzeitraum
Der STANDORT hat das Recht, das gemietete Objekt zu räumen, wenn der Mietzeitraum abgelaufen ist.
7.8 Raumaufteilung
Die gemietete Tagungs- oder Konferenzunterkunft wird in der im Vertrag angegebenen Konfiguration bereitgestellt. Eine Umstellung pro Tag ist im Preis enthalten. Mehrere und nachfolgende Umstellungen gelten als zusätzliche Dienstleistung und verursachen zusätzliche Kosten.
7.9 Zugang
Der STANDORT hat jederzeit das Recht, Einzelpersonen den Zugang zu verweigern.
7.10 Notausgang
Notausgänge, Notbeleuchtung, Feuerlöschgeräte und Feueralarme dürfen nicht blockiert, verdeckt oder entfernt werden.
7.11 Allgemeine Weisungsbefugnis
Der KUNDE ist grundsätzlich verpflichtet, die Anweisungen der (Mitarbeiter des) STANDORTS bezüglich der Nutzung des gemieteten Objekts zu befolgen.
7.12 Änderungen am Gemieteten Objekt
7.12.1 – Der KUNDE ist nicht berechtigt, Änderungen am gemieteten Objekt oder an anderen Bereichen des STANDORTS vorzunehmen, große und/oder schwere Gegenstände zu installieren oder Dekorationen, Schilder oder Plakate ohne vorherige schriftliche Genehmigung des STANDORTS aufzuhängen. Die Kosten, die mit dem Aufhängen und Entfernen der Objekte verbunden sind, trägt der KUNDE.
7.12.2 – Der KUNDE ist verpflichtet, auf eigene Kosten die mitgebrachten Objekte zu entfernen und die genutzten Räume und Foyers in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
7.13 Belästigung
Der KUNDE darf bei der Nutzung der Tagungs- oder Konferenzunterkunft und/oder zusätzlichen Dienstleistungen und/oder Hotelzimmern keine Belästigung oder Unannehmlichkeiten für den STANDORT oder Dritte verursachen. Der KUNDE wird sicherstellen, dass auch Dritte, die in seinem Auftrag anwesend sind, dies nicht tun.
7.14 Hausordnung
Der KUNDE und/oder seine Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung des STANDORTS einzuhalten, die an der Rezeption und auf der Website des STANDORTS verfügbar ist.
Artikel 8: HAFTUNG
8.1
Der STANDORT haftet nicht für Schäden und/oder Verluste, die der KUNDE oder Dritte in Verbindung mit oder infolge der Nichterfüllung, verspäteten oder mangelhaften Erfüllung der Vereinbarung erleiden. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des STANDORTS oder seiner leitenden Untergebenen zurückzuführen ist.
8.2.
Der KUNDE stellt den STANDORT von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Vereinbarung in Zusammenhang stehen.
8.3.
Der KUNDE stellt den STANDORT vollständig von allen Schäden an Eigentum und Personen frei, die dem STANDORT, den Mitarbeitern des STANDORTS oder seinen Beauftragten aus oder aufgrund von Handlungen des KUNDEN, seiner Mitarbeiter, Besuchern der Unterkunft oder Teilnehmern an der dort organisierten Veranstaltung oder anderen Personen, für die der KUNDE mit dem STANDORT die Vereinbarung abgeschlossen hat, entstehen können.
8.4
Der KUNDE stellt den STANDORT von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten und/oder gewerblichen Schutzrechten infolge der vom STANDORT zu Gunsten des KUNDEN zu erbringenden Dienstleistungen frei.
8.5
Der STANDORT haftet nicht für den Verlust von Eigentum des KUNDEN oder von durch Dritte im Auftrag des KUNDEN gelieferten Waren.
Artikel 9: GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
Der KUNDE ist verpflichtet, die Inhalte dieser und anderer Vereinbarungen zwischen dem KUNDEN und dem STANDORT sowie alles, was damit zusammenhängt, vertraulich zu behandeln. Es ist dem KUNDEN untersagt, die Inhalte dieser Vereinbarung oder anderer Vereinbarungen zwischen dem KUNDEN und dem STANDORT Dritten in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, in irgendeiner Form, während der Zusammenarbeit oder nach deren Ende mitzuteilen oder weiterzugeben.
Artikel 10: Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Jede Vereinbarung zwischen dem STANDORT und dem KUNDEN unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, oder den betreffenden Bedingungen selbst und deren Auslegung oder Umsetzung, sowohl faktischer als auch rechtlicher Natur, zwischen den Parteien entstehen können, werden ausschließlich von dem zuständigen Zivilgericht in Amsterdam entschieden. Dies gilt, es sei denn, zwingende Regeln der relativen Zuständigkeit würden diese Wahl verhindern.